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Interkommunale Kooperation

Von einer interkommunalen Kooperation wird gesprochen, wenn Kooperationsvereinbarungen zwischen öffentlichen Auftraggebern im kommunalen Bereich geschlossen werden. Solche Verträge, die zwischen zwei oder mehreren öffentlichen Auftraggebern geschlossen werden, sind vergaberechtsfrei wenn

  1. der Vertrag eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern begründet oder erfüllt, um sicher zu stellen, dass die von ihnen zu erbringenden öffentlichen Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden,
  2. die Durchführung der Zusammenarbeit nach Nr. 1 ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interessen bestimmt wird und
  3. die öffentlichen Auftraggeber auf dem Markt weniger als 20 % der Tätigkeiten erbringen, die durch die Zusammenarbeit nach Nr. 1 erfasst sind (§ 108 Abs. 6 GWB).

Unter diesen Voraussetzungen ist somit die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen möglich ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens, das auch Dritten die Möglichkeit eröffnet, ein Angebot abzugeben.

Ausgeschlossen ist eine Beteiligung privater Unternehmen an der Kooperation.

Beispiele für eine Interkommunale Kooperation sind die Übertragung einer Aufgabe von einer Gemeinde auf die andere oder die Bildung eines Zweckverbandes.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
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Hotline für Ausschreibende

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