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Bindefrist

Die Bindefrist eines Angebots ist der Zeitraum, in welchem ein Bieter an sein Angebot zivilrechtlich gebunden ist, es also nicht zurückziehen oder ändern kann. Bei Vergabeverfahren sind die Angebote regelmäßig so auszulegen, dass sich der Bieter der Zuschlagsfrist unterwirft. Während der Zuschlagsfrist ist der Bieter somit an sein Angebot gebunden. In der VOL/A wird die Zuschlagsfrist auch als Bindefrist bezeichnet.

Wenn absehbar ist, dass der Auftraggeber den Zuschlag nicht innerhalb dieser Zuschlags- oder Bindefrist erteilen kann, muss er sich mit den Bietern über eine Verlängerung einigen, also insbesondere in dem Fall, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 155 ff. GWB beantragt wird.

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
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