Institutionen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Sie sind ebenso wie die öffentlichen Auftraggeber zur Auftragsvergabe unter Berücksichtigung des Vergaberechts verpflichtet. Das bedeutet, dass diese Institutionen viele lukrative Aufträge zu vergeben haben.
Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Organisationen von Mitgliedern, die öffentlich-rechtlich handeln, hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und in Selbstverwaltung (mit staatlicher Aufsicht) agieren. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind beispielsweise Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung der jeweiligen Länder, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern, Architektenkammern, Ärztekammern, Steuerberaterkammern, Universitäten und Hochschulen, Deichverbände, Wasserschutzverbände und kommunale Zweckverbände. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie gewährleisten die vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Außerdem organisieren sie die Bereitstellung von Not- und Bereitschaftsdiensten außerhalb der Sprechzeiten der Ärzte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen nehmen zudem die Abrechnung zwischen Krankenkassen und Ärzten vor. In Nordrhein-Westfalen gibt es die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. Beide haben regelmäßig Bauaufträge sowie Liefer- und Dienstleistungen zu vergeben.
Anstalten des öffentlichen Rechts sind öffentlich-rechtliche Institutionen, die bestimmte Aufgaben übernehmen. Sie sind im Gegensatz zu den Körperschaften nicht in einer Mitgliederschaft sondern zweckgebunden organisiert. Beispiele für Anstalten des öffentlichen Rechts sind die meisten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Deutsche Wetterdienst und die Deutsche Bundesbank. Auch Krankenhäuser können Anstalten des öffentlichen Rechts sein. Ausnahme: das Deutschlandradio ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Öffentlich-rechtliche Stiftungen werden vom Staat per Gesetz ins Leben gerufen. Sie können ebenso durch Gesetz oder Rechtsverordnung wieder aufgelöst werden. Die Finanzierung dieser Stiftungen erfolgt durch den Staat. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Stiftung Bundeskanzler-Konrad-Adenauer-Haus, die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
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