Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB). Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, englisch: electronic European Single Procurement Document: ESPD) nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV; ebenso § 6b Abs. 1 EU-VOB/A).
Die europaweit einheitliche Form der EEE wird durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der europäischen Kommission vom 05.01.2016 vorgegeben. Es gibt zwei Versionen der EEE: Eine vollelektronische und eine papierbasierte. Ab dem 18.10.2018 ist für die Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte ausschließlich die vollelektronische Eigenerklärung zu verwenden. Ein Online-Formular eines deutschsprachigen EEE-Services ist unter anderem: https://uea.publicprocurement.be/gdpr
Ergänzend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE herausgegeben, der sich an der elektronischen EEE und dem zu ihrer Erstellung angebotenen Online-Dienst der Europäischen Kommission orientiert.
Erfahren Sie mehr: Leitfaden des BMWi für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) veröffentlicht
Ein Unternehmen (= Wirtschaftsteilnehmer) kann freiwillig eine EEE vorlegen, auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber keine vorausgefüllte EEE zur Verfügung gestellt hat und der öffentliche Auftraggeber ist in einem solchen Fall verpflichtet, die vorgelegte EEE als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen zu akzeptieren.
Eine Verwendungspflicht für Unternehmen besteht nur dann, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Verwendung der EEE vorschreibt, was ihm freisteht.
Der öffentliche Auftraggeber wiederum ist nicht verpflichtet, eine vorausgefüllte EEE in den Vergabeunterlagen bereit zu stellen, erleichtert damit aber den Unternehmen das Ausfüllen der EEE.