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Nebenangebot

Ein Nebenangebot liegt vor, wenn sich das Angebot inhaltlich von dem vom Auftraggeber in dessen  Leistungsbeschreibung vorgesehener Leistungsausführung unterscheidet. Nebenangebote können vom Auftraggeber im Vorfeld für die komplette Vergabe oder für bestimmte Teilbereiche ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann Nebenangebote auch nur unter bestimmten Bedingungen, z.B. in Kombination mit
einem Hauptangebot, zulassen.


Vergleiche auch:

Kaufmännisches Nebenangebot

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

Nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.
Hotline für Unternehmen

0211 / 88 27 38 - 288

Hotline für Ausschreibende

0211 / 88 27 38 - 23

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