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Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte vom 02.02.2017 (Unterschwellenvergabeordnung-UVgO) trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, also bei Ausschreibungen, die nicht dem Teil 4 des GWB unterliegen und bei denen die VgV gilt.

Die UVgO orientiert sich strukturell an den Vorgaben der VgV und führt bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen zu einer Angleichung der Regelungen für Vergaben oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte. Sie ersetzt in ihrem Anwendungsbereich die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).

Die Unterschwellenvergabeordnung hat die Qualität einer Verwaltungsvorschrift und trat nicht bereits mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 07.02.2017 in Kraft. Für den Bund ist die UVgO erst durch die Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung am 02.09.2017 in Kraft getreten. Die Länder regeln das Inkrafttreten in ihren haushaltsrechtlichen Vorschriften. Landesrechtliche Regelungen erließen bisher die Länder Hamburg, Bremen, Bayern, das Saarland, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Niedersachsen und Berlin.

In der UVgO sind insbesondere die zulässigen Verfahrensarten bei der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte und deren Ablauf geregelt. Zulässige Verfahrensarten sind gem. § 8 UVgO die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) und die Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb). Der öffentliche Auftraggeber kann zwischen den Ausschreibungsvarianten öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb frei wählen. Die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) sind nur zulässig, wenn die UVgO sie ausnahmsweise anordnet oder zulässt. Die Verfahrensart freihändige Vergabe ist im Anwendungsbereich der UVgO entfallen. An ihre Stelle ist die Verfahrensart Verhandlungsvergabe getreten.

Da die Bestimmungen der UVgO weitgehend an die Bestimmungen der VgV angeglichen sind, können die von der Rechtsprechung entwickelten Auslegungsmaßstäbe für die Bestimmungen der VgV weitgehend auf die Regelungen der UVgO übertragen werden.

 

 

Ausschreibungen und eVergabe
beim Deutschen Ausschreibungsblatt

Seit 1954 wird das Deutsche Ausschreibungsblatt von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern als Medium zur bundesweiten Bekanntmachung von Ausschreibungen genutzt. Ob Print oder Online - wir veröffentlichen aktuelle Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen.

Neben Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden informieren Flughäfen, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen sowie weitere Institutionen im Deutschen Ausschreibungsblatt – vormals Bundesausschreibungsblatt – über ihre Ausschreibungen oder Verkaufs- und Verpachtungsangebote. Es werden nationale sowie europaweite Ausschreibungen bekannt gegeben.

Neben der zentralen Bekanntmachungsplattform stellt das Deutsche Ausschreibungsblatt auch die eVergabe bereit. Unter Angabe der Vergabenummer können Sie hier auch direkt Ihre Vergabeunterlagen herunterladen

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